Erwachsene mit Behinderungen

Junge Dame hockt neben einer Dame, die auf einem Stuhl sitzt

Menschen mit einer Behinderung haben das Recht,
ihr Leben so weit wie möglich allein zu bestimmen.
Menschen mit einer Behinderung haben auch das Recht
auf eine Teilhabe am Leben.

Teilhabe am Leben bedeutet zum Beispiel:

  • Andere Menschen zu treffen.
  • Eine Arbeit zu haben.
  • In einen Sportverein zu gehen.

Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden,
welche Hilfe sie brauchen.
Menschen mit Behinderung sollen auch selbst entscheiden,
wie und wo sie wohnen möchten.

Bethel.regional macht sehr viele Angebote,
damit Menschen mit Behinderung eine Auswahl haben.

  • Ein Mensch mit Behinderung kann allein in einer Wohnung leben. Der Mensch mit Behinderung bekommt dann in der Wohnung Hilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bethel.regional begleiten den Mensch mit Behinderung etwa beim Einkaufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen auch Schreiben von Behörden aus.

  • Ein Mensch mit Behinderung kann auch gemeinsam mit anderen Menschen wohnen. Zum Beispiel in einer besonderen Wohnform (Wohn-Heim). Auch dort helfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bethel.regional, etwa bei der Pflege, beim Kochen oder bei der Freizeit-Gestaltung.

Die Hilfen bietet Bethel.regional an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen an.
Die Wohn-Heime und Wohnungen sind oft mitten in einer Stadt.
Das ist wichtig, damit auch Menschen mit Behinderung
einkaufen gehen oder einen Arzt in der Nähe haben.